Leistungen

Bei uns steht der Patient im Vordergrund. Wir unterstützen Sie kompetent bei allen Fragen rund um den Strahlenschutz, Ärztliche Stellen und Landesbehörden, damit Sie mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft haben. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf und wir beraten Sie kostenlos über den notwendigen Umfang der Hinzuziehung von Medizinphysik-Experten (MPE) nach neuem Strahlenschutzgesetz.

Entsprechend Ihrer Tätigkeit und Ihrem individuellem radiologischen Risiko stellen wir sicher, dass MPE in angemessener Weise und in ausreichender Anzahl beratend zur Verfügung stehen. Dies betrifft alle Standardanwendungen und strahlendiagnostischen und interventionsradiologischen Anwendungen mit hohen Dosen bei medizinischer Exposition.

Benötigen Sie ein Dosismanagementsystem?

Ein Dosismanagementsystem (DMS) ist für eine Betreuung gesetzlich nicht gefordert. Es ermöglicht aber das Ziel einer vollumfänglichen, praxisnahen und gesetzeskonformen Umsetzung des neuen Strahlenschutzrechtes zu erreichen. Die Beschränkung der Exposition nach § 122 StrSchV und die Überwachung der Einhaltung diagnostischer Referenzwerte nach § 125 und die regelmäßige Auswertung und Bewertung ist ohne DMS nicht sicher möglich. Ferner dient ein DMS der Dosisoptimierung bei optimaler Befundungsqualität und zur ordnungsgemäßen Einhaltung der Untersuchungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten.

Auszug Leistungskatalog

  • Vertragliche Absicherung der Mitarbeit und Optimierung durch Medizinphysik-Experten gemäß §§ 131 und 132 StrlSchV
  • Erfüllung der Anzeige- und Genehmigungsvoraussetzungen gemäß § 14 StrlSchG für Röntgeneinrichtungen, Teleradiologie und Früherkennungsmethoden
  • Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesbehörden und ärztlichen Stellen in Ihrem Bundesland
  • Überprüfung der Einhaltung der diagnostischen Referenzwerte und Festlegung von lokalen Referenzwerten (insbesondere von Kombiprotokollen und Studien)
  • Abgleich der Untersuchungsprotokolle unterschiedlicher Modalitäten einer Klinik
  • Hilfe und Unterstützung bei Jahresmeldungen und Kontrollen durch die Ärztlichen Stellen
  • Beantragung von Umgangsgenehmigungen im Bereich Nuklearmedizin
  • Optimierung der Strahlenanwendung
    Patientendosimetrie
  • Ermittlung der Strahlenexposition insbesondere von Schwangeren und hochexponierten Personen, sowie Beratung der zuständigen Ärzte
  • Überprüfung von diagnostischer Bildqualität und Dosis
  • Geräteindividuelle Optimierung mit Phantommessungen
  • Betreuung Auswertung und Analyse der Daten aus Dosismanagementsystemen
    systematische Erkennung und Bearbeitungen von Vorkommnissen gemäß § 130 StrlSchV (nur in Verbindung mit DMS möglich)
  • Analyse von (bedeutsamen) Vorkommnissen und Beinahe-Vorkommnissen mit einer (potenziell) unbeabsichtigten medizinischen Exposition
  • Hilfe und Unterstützung bei unverzüglicher Meldungen im Rahmen bedeutsamer Vorkommnisse (Anlage 14 StrlSchV)
  • Unterstützung zur Etablierung einer Früherkennungsmethoden
  • Expositionsabschätzung für Forschungsvorhaben (§§ 138 und 139 StrlSchV)
  • Kaufberatung bei Neugeräten und Software, Vergleich von Geräten, Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Ausschreibungstexten bei Fragestellungen zu Dosis und Bildqualität
WordPress Cookie-Hinweis von Real Cookie Banner